Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Annalena Thomas

Behandlung

Behandlungsspektrum

Ich arbeite mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 21 Jahren. Bei Kleinst­-, Vor-­ und Schulkindern werden Sie als Eltern regelmäßig in die Behandlung mit einbezogen und sind ein wichtiger Teil dieser. Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann nur dann langfristig positive Veränderungen bewirken, wenn auch Eltern neben den Kindern zu neuen Einsichten und emotionalen Erfahrungen bereit sind.  
Als Jugendlicher kannst du ab 15 Jahren auch selbstständig und ohne das Wissen deiner Eltern psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen. Sonst vereinbaren wir in der Therapie von Jugendlichen individuell je nach Bedarf und

therapeutischer Indikation Elterngespräche in gemeinsamer Absprache. 


Behandlungsverlauf

Kontaktaufnahme:

Bitte kontaktieren Sie/ kontaktiere du mich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular auf dieser

Internetseite. Ich antworte Ihnen/ dir dann sobald wie möglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

Erstgespräch und Probatorik:

In einem Erstgesprächstermin überlegen und besprechen wir gemeinsam, ob eine Therapie sinnvoll ist und welches Therapieverfahren passend scheint oder ob andere Hilfen (Ergotherapie, Elternberatung, Hilfen zur Erziehung) alternativ oder zusätzlich hilfreich sein können. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse oder Privatversicherung.

 Zum Erstgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • gelbes Untersuchungsheft
  • bisherige Schulzeugnisse
  • ggf. vorhandene Arztbriefe
  • ggf. vorhandene Berichte (Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Kliniken etc.)

Psychotherapie:

Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Stunden, eine Langzeittherapie bei Kindern 70, bei Jugendlichen 90 Stunden. Eine Behandlungsstunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt.

Bei Bedarf kann eine Therapieverlängerung beantragt werden. Auf Wunsch und mit Ihrem schriftlichen

Einverständnis kooperiere ich mit anderen Einrichtungen (Kinder-/Hausarzt, Kita, Schule, Hort etc.).

Da es sich um eine Bestellpraxis mit festen Terminen handelt, kommen Sie bitte pünktlich. Für Terminabsagen,

welche nicht mindestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn erfolgten, wird ein anteiliges Ausfallhonorar erhoben.