Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Annalena Thomas

Ablauf

In einem ersten gemeinsamen Gespräch klären wir Ihren/ Deinen Vorstellungsanlass. Da eine Psychotherapie meist ein längerer gemeinsamer Prozess ist, ist die richtige Chemie, ein gutes Bauchgefühl und Vertrauen für eine gute Zusammenarbeit wichtig. Hierfür haben Kinder- und Jugendliche sechs "Probestunden", in denen sie mich, den Rahmen und ein gemeinsames Arbeiten kennenlernen können. Die Probestunden dienen auch dazu, um ein erstes Verständnis zu erarbeiten, dazu wird verschiedene Diagnostik eingesetzt. Abschließend entscheiden Sie oder Du, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt wird. 

Kostenübernahme

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kosten für Diagnostik, Therapie und Elterngespräche werden von ihrer Krankenkasse übernommen und direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Zum Erstgespräch bringen Sie/ bringst du/ dafür bitte die Versicherungskarte /Ihres Kindes/ mit. 

 

Müssen alle Sorgeberechtigten in die psychotherapeutische Behandlung einwilligen, auch wenn sie getrennt leben?

Ja. Das Einverständnis aller Sorgeberechtigen, also in der Regel von Mutter und Vater, ist für eine Behandlung notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern getrennt leben, das Sorgerecht aber gemeinsam ausüben. 


Privatversicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel vollständig, manchmal  anteilig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Je nach vereinbartem Tarif, können jedoch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, variieren. Sie können vorab bei Ihrer Versicherung erfragen und abklären, in welchem Umfang und mit welchem Anteil eine Kosten-übernahme gewährleistet ist. Ich unterstütze Sie hierbei gerne bei Fragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im, von den privaten Kassen anerkannten, 2,3-fachen Regelsteigerungssatz. Aktuell: Einzelsitzung à 50 Minuten 100,55€.

Beihilfe

Sie können bei Ihrer Beihilfestelle die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie erfragen und sich hier beraten lassen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Behandlung. Die Frequenz und Stundenzahl kann variieren. Als Honorargrundlage gelten die Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im, von den Beihilfestellen anerkannten, 2,3-fachen Regelsteigerungssatz. Aktuell: Einzelsitzung à 50 Minuten 100,55€.